Die Klägerin war die Hamburger Linienagentin der griechischen Reederei H, die Ende November 1983 ihre Liniendienste wegen Insolvenz eingestellt hat. Die Klägerin hat ihrerseits Anfang 1984 die Geschäftstätigkeit eingestellt und befindet sich in Liquidation.
Die Beklagte ist Bremer Spediteur mit seiner Zweigniederlassung in Hamburg. Die Klagte hat Befrachtungen über die Klägerin bei der Reederei H durchgeführt. Sie hat am 3. September 1982 an die Vereinigung Hamburger Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V. Frachten-Ausschuß) gerichteten Verpflichtungsschein unterzeichnet. Darin heißt es:
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