BFH - Urteil vom 23.04.2009
IV R 9/06
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 5 § 6 Abs. 3 § 6b Abs. 1 § 6b Abs. 3 ; HGB § 255 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH-anhängig [anhängig] - Liste 2007/10/01
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2009/07/20
Vorinstanzen:
Niedersächsisches Finanzgericht - 8.12.2005 - 16 K 20544/02; EFG (2006, 722),

Reinvestitionsrücklage, Grundstück, Mittelbare Grundstücksschenkung, Anschaffungskosten, Landwirtschaft

BFH, Urteil vom 23.04.2009 - Aktenzeichen IV R 9/06

DRsp Nr. 2009/96323

Reinvestitionsrücklage, Grundstück, Mittelbare Grundstücksschenkung, Anschaffungskosten, Landwirtschaft

Rechtsfrage: Kommt das von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut der sog. mittelbaren Grundstücksschenkung auch im Bereich des Bilanzsteuerrechts zur Anwendung mit der Folge, dass der Sohn eines bilanzierenden Landwirts, der von seinem Vater im Wege der vorweggenommenen Erbfolge dessen landwirtschaftlichen Betrieb übernommen hat, die vom Vater gebildeten Rücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG nicht auf die von ihm, dem Sohn, zusätzlich neu erworbenen landwirtschaftlichen Flächen übertragen kann, weil er die Anschaffungskosten mit Geldbeträgen finanziert hat, die ihm sein Vater mit der Auflage geschenkt hat, damit die Grundstücke zu erwerben (mittelbare Grundstücksschenkung)?

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 5 § 6 Abs. 3 § 6b Abs. 1 § 6b Abs. 3 ; HGB § 255 Abs. 1 ;

Hinweise:

Zulassung durch FG