BFH - Beschluss vom 19.02.2009 (II B 132/08)
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erbte 1999 u.a. ein 7 520 qm großes Grundstück in Sachsen, das auf seinem vorderen Teil mit einem vor 1900 errichteten, verfallenden und im Erwerbszeitpunkt nicht mehr [...]