BFH - Urteil vom 30.03.2009
II R 12/07
Normen:
ErbStG § 3 Abs. 1; BGB § 2048; BGB § 2065 Abs. 2; BGB § 2150; BGB § 2151 Abs. 1; BGB § 2178;
Vorinstanzen:
FG München, vom 22.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 4978/03

Steuerrechtliche Qualifizierung der Stundungsmöglichkeit eines Teils des Versteigerungsgebots für ein zu einem Nachlass gehörendes Grundstück im Rahmen des testamentarisch zunächst nur auf die Miterben beschränkt festgelegten Personenkreises als Kaufpreisvermächtnis; Anforderungen an das Vorliegen eines Vorausvermächtnisses in Gestalt eines Kaufrechtsvermächtnisses

BFH, Urteil vom 30.03.2009 - Aktenzeichen II R 12/07

DRsp Nr. 2009/21119

Steuerrechtliche Qualifizierung der Stundungsmöglichkeit eines Teils des Versteigerungsgebots für ein zu einem Nachlass gehörendes Grundstück im Rahmen des testamentarisch zunächst nur auf die Miterben beschränkt festgelegten Personenkreises als Kaufpreisvermächtnis; Anforderungen an das Vorliegen eines Vorausvermächtnisses in Gestalt eines Kaufrechtsvermächtnisses

Normenkette:

ErbStG § 3 Abs. 1; BGB § 2048; BGB § 2065 Abs. 2; BGB § 2150; BGB § 2151 Abs. 1; BGB § 2178;

Gründe:

I.