Die Kläger machen Ansprüche wegen der Restitution von Grundstücken an die Beklagte als Erbin geltend. Der Erblasser war US-amerikanischer Staatsangehöriger und mit der Beklagten, die ebenfalls die US-amerikanische Staatsangehörigkeit hat, in zweiter Ehe verheiratet. Er hatte sie durch ein in seinem Heimatstaat Ohio errichtetes und dessen Vorschriften entsprechendes Testament zur Alleinerbin eingesetzt. Der Erblasser starb am 9. Januar 1995 in Ohio. Die Kläger sind seine einzigen Kinder und stammen aus seiner ersten Ehe, die ebenfalls mit einer US-amerikanischen Staatsangehörigen geschlossen war.
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