OLG Saarbrücken - Urteil vom 16.06.2021
5 U 57/20
Normen:
BGB § 1922; BGB § 1967;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 22.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 156/15

Rückzahlung von Krankentagegeld wegen BerufsunfähigkeitZunächst vorbehaltlos erbrachte LeistungenIm Rahmen eines Rückforderungsanspruchs treuwidriges Berufen auf ein seinerzeitiges Fehlen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.06.2021 - Aktenzeichen 5 U 57/20

DRsp Nr. 2022/6443

Rückzahlung von Krankentagegeld wegen Berufsunfähigkeit Zunächst vorbehaltlos erbrachte Leistungen Im Rahmen eines Rückforderungsanspruchs treuwidriges Berufen auf ein seinerzeitiges Fehlen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit

Einem Krankentagegeldversicherer, der seine zunächst vorbehaltlos erbrachten Leistungen auf Grundlage einer späteren Begutachtung des Versicherungsnehmers wegen hierbei festgestellter Berufsunfähigkeit nach Ablauf der vereinbarten Karenzfrist eingestellt hat, kann es nach Treu und Glauben versagt sein, sich zur Begründung einer Rückforderung im Nachhinein auf das seinerzeitige Fehlen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit zu berufen.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Juli 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 156/15 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.600,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Juni 2015 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits sind zu 2/5 von der Klägerin und zu 3/5 von der Beklagten zu tragen.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.