Zum Nachlaß des am ... verstorbenen ...gehört ein über 20000 qm großes, mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück in ... wurde zu je 1/3 beerbt von seinen Kindern, Frau und ... .
Erben des am, verstorbenen und zu je 1/2 der Kläger und der Beklagte zu 3). Der am ... verstorbene wurde von ... (zu 1/2) und vom Kläger und Beklagten zu 3) (zu je 1/4) beerbt, so daß hinsichtlich des angeführten Grundstücks mehrstöcktige Erbengemeinschaften bestehen.
Am veräußerte Frau von ihren Nachlaßanteilen eine Beteiligungsquote von wirtschaftlich 1,5 % an den Beklagten zu 3). Die ... am verstorbene Frau ... hatte in ihrem Testament ... vom im Wege der Teilungsanordnung dem Miterben ... d. h. dem Beklagten zu 1) Sohn des Beklagten zu 3) ihre ungeteilten Anteile am Nachlaß ihres Vaters und ihres Bruders zugewiesen. Hinsichtlich dieser dem Beklagten zu 1) zugefallenen Nachlaßteile wurde im Rahmen einer Dauervollstreckung der Beklagte zu 2) zum Testamentsvollstrecker bestimmt.
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