Die Klägerin, eine kirchliche Stiftung, nimmt den verklagten Notar auf Schadensersatz in Anspruch, weil er es pflichtwidrig und schuldhaft versäumt habe, ein Testament des am 9. Oktober 1992 ohne letztwillige Verfügung verstorbenen A. M. (im folgenden: Erblasser) zu beurkunden, der sie zur Alleinerbin habe bestimmen wollen.
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