Die Klägerinnen machen gegen den Beklagten wegen Verletzung notarieller Amtspflichten einen Anspruch auf Schadensersatz geltend.
Die Klägerin zu 1. Ist die, zwischenzeitlich wieder verheiratete, Witwe, die Klägerin zu 2. Eine Tochter des am 20. März 1973 verstorbenen H. I M, der in der Bundesrepublik Deutschland gelebt hatte. Beide Klägerinnen besitzen die französische Staatsangehörigkeit und haben ihren Wohnsitz in Frankreich. Sie behaupten, H. L. M. sei aufgrund letztwilliger Verfügung von ihnen, der ebenfalls in Frankreich wohnhaften Frau N. E. D. geb. M. und der in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften Frau R. K. geb. B. beerbt worden.
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