FG München - Urteil vom 25.09.2001
4 V 2158/01
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 Abs. 1 ; AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 35

Scheeballerträge als Zuwendung i. S. des § 7 ErbStG; Aussetzung der Vollziehung; Widerlegung der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977; Schneeballerträge § 7 ErbStG.; Aussetzung der Vollziehung in Sachen Schenkungsteuer

FG München, Urteil vom 25.09.2001 - Aktenzeichen 4 V 2158/01

DRsp Nr. 2002/3383

Scheeballerträge als Zuwendung i. S. des § 7 ErbStG; Aussetzung der Vollziehung; Widerlegung der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977; Schneeballerträge § 7 ErbStG.; Aussetzung der Vollziehung in Sachen Schenkungsteuer

1. Aussetzung der Vollziehung eines Schenkungsteuerbescheids, weil es bei der summarischen Prüfung nicht ausgeschlossen erscheint, dass als Zuwendung beurteilte Zahlungen, die im Rahmen eines Schneeballsystems geleistet wurden, statt auf einer Schenkung auf vermeintlichen Ansprüchen auf Gewinnbeteiligung beruhen könnten. 2. Die vom Steuerpflichtigen zur Widerlegung der Vermutung, dass ihn ein Verwaltungsakt nicht innerhalb der Drei-Tagesfrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 erreicht hat, vorgetragenen Umstände, müssen sich nicht auf Ursachen der Postverzögerung beziehen, es genügt auch durch nähere Angaben (z. B. Zeugen) die Verspätung zu beweisen oder glaubhaft zu machen.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 Abs. 1 ; AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Hauptsacheverfahren 4 K 2157/01, ob Geldbeträge geschenkt oder als Darlehen gegeben wurden.

Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung vom 28.03.2001, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.