Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägerinnen auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerinnen, drei Schwestern, streiten mit dem Beklagten um die Frage, ob und ggf. wann im Falle der Einbringung einer Forderung, für die ein Besserungsschein vorliegt, in eine Vermögensverwaltungsgesellschaft ein schenkungsteuerlich relevanter Vorgang zu sehen ist.
Die Eltern der Klägerinnen, die Eheleute MG und TG, waren zu jeweils 25 % Gesellschafter der X GmbH (künftig: GmbH; ErbStA, Bl. 11). Mit notariellem Vertrag vom 29. Dezember 1992 gründeten die Klägerinnen und ihre Eltern die "G-Vermögensverwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts" (künftig: GbR; ErbStA, Bl. 11 ff.). Zweck der GbR ist das Halten und die Verwaltung von Vermögen jeder Art. Am Vermögen der GbR wurden MG und TG mit jeweils 0,5 % sowie die Klägerinnen zu jeweils 33 % beteiligt. Zwischenzeitlich halten nur noch die Klägerinnen die Anteile an der GbR zu gleichen Teilen (Bl. 20).
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|