FG Niedersachsen, vom 14.11.2001 - Aktenzeichen 3 K 296/96
DRsp Nr. 2002/9661
Schenkungsteuer bei gemeinsamem Rentenanspruch
Überträgt ein Einzelunternehmer seinen Betrieb gegen laufende Rentenzahlungen an einen Dritten und ist die Rente an ihn und seine Ehefrau als Gesamtgläubiger (§ 428 ff. BGB) zu zahlen, ist der Rentenanspruch ausschließlich dem Ehemann zuzurechnen. Eine Schenkung des Ehemannes an die Ehefrau in Höhe der Hälfte der Rente liegt nicht vor.