Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob aufgrund vertraglicher Vereinbarungen vom 1. bzw. 3. September 1998 eine Zahlung von 100.000 an den Kläger als Schenkung des Vaters (V) oder als Schenkung der Mutter (M) anzusehen ist.
Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Mit Steuerbescheid vom 10. Dezember 2003 setzte der Beklagte gegen den Kläger wegen verschiedener Zuwendungen seines Vaters vom September 1998 und unter Berücksichtigung von Vorschenkungen Schenkungsteuer in Höhe von xx.xxx DM fest.
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