Schuldzinsenabzug bei Soziusaufnahme in Einzelpraxis
BFH, Urteil vom 10.03.1999 - Aktenzeichen XI R 26/98
DRsp Nr. 1999/8737
Schuldzinsenabzug bei Soziusaufnahme in Einzelpraxis
Der Schuldzinsenabzug für betriebliche Verbindlichkeiten, die durch einen Veräußerungserlös hätten getilgt werden können, ist nur bei Vollbeendigung eines Gewerbebetriebs/freiberufliche Praxis begrenzt. Eine sinngemäße Anwendung dieses Grundsatzes bei Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis kommt nicht in Betracht.