BayObLG - Beschluß vom 05.02.1987
BReg 1 Z 60/86
Normen:
FGG § 19 ;
Fundstellen:
BayJMBl 1987, 56
BayObLGZ 1987 Nr. 9
BayObLGZ 1987, 46
Vorinstanzen:
I. AG Weilheim i. O. - Beschluß vom 25. Januar 1982 - VI 500/81 -,
LG München II, vom 30.10.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 1847/86

Sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

BayObLG, Beschluß vom 05.02.1987 - Aktenzeichen BReg 1 Z 60/86

DRsp Nr. 1998/13718

Sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

»Wird die sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers davon abhängig gemacht, daß das Gericht in der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zugleich die Ernennung des Testamentsvollstreckers erblickt, so handelt es sich um eine unschädliche innerprozessuale Bedingung.«

Normenkette:

FGG § 19 ;

Gründe:

I.

1. Am 8.11.1981 verstarb in die Hausfrau geb. (Erblasserin) im Alter von Jahren. Ihr Ehemann war bereits am 26.2.1970 verstorben. Am 10.2.1970 hatten die Erblasserin und ihr Ehemann zur Urkunde des Notars, ein gemeinschaftliches Testament errichtet. In § 1 des Testaments hatten sich die Ehegatten gegenseitig als alleinige Erben eingesetzt und bestimmt, nach dem Tod des Überlebenden solle dessen Nachlaß an ihre Kinder (die Beteiligten zu 1 bis 3 zu je einem Viertel sowie an ihre Enkelkinder (die Beteiligten zu 4 und 5) zu je einem Achtel fallen. Die §§ 3 und 4 des Testaments haben folgenden Wortlaut: