BayObLG - 09.10.1987 (BReg 1 Z 55/87)
»... Der Bet. [Beteiligte] zu 3 ist das einzige Kind der Erblasserin, deren Ehemann vor ihr verstorben ist, damit ihr gesetzl. Erbe (§§ 1924 Abs. 1 und 2, 1923 Abs. 1 BGB). Da eine Verfügung von Todes wegen nicht [...]