I. Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1) wurde letztmals für den Veranlagungszeitraum 1986 mit ihrem im September 1986 verstorbenen Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2 (Klägerin zu 2) ist die Tochter der Klägerin zu 1 und deren verstorbenen Ehemannes. Dieser wurde von beiden Klägerinnen beerbt.
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