BFH vom 13.03.1996
II R 50/95
Normen:
BGB § 516 Abs. 1 ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 2, 3 ;

Teilfinanzierter Anbau als mittelbare Grundstücksschenkung

BFH, vom 13.03.1996 - Aktenzeichen II R 50/95

DRsp Nr. 1997/8249

Teilfinanzierter Anbau als mittelbare Grundstücksschenkung

Die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung können auch auf grundstücksbezogene Verwendungen - wie etwa den Anbau an ein bereits bestehendes Gebäude des Beschenkten -, deren Kosten von dem Zuwendenden schenkweise getragen werden, Anwendung finden.

Normenkette:

BGB § 516 Abs. 1 ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 2, 3 ;

Für die Praxis:

Die Möglichkeit einer mittelbaren Grundstücksschenkung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Schenker nur einen Teil der Kosten einer bestimmten, an einem Grundstück oder einem Gebäude vorzunehmenden Maßnahme trägt (BFH vom 11.10.1978, BStBl II 1979, 533).