Mit ihrer Stufenklage vom 19.7.1995, ergänzt durch Schriftsatz vom 4.10.1995 hatte die Klägerin beantragt, die Beklagte dazu zu verurteilen, der Klägerin Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 2.2.1995 verstorbenen sowie über Schenkungen des Verstorbenen an seinen Sohn zu erteilen, und zwar durch Vorlage eines durch einen Notar im Beisein der Klägerin aufgenommenen Verzeichnisses (I.), nach Erteilung der Auskunft deren Vollständigkeit an Eides Statt zu versichern (II.) und den sich aus der Auskunft ergebenden Pflichtteil auszuzahlen (III.).
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