Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren Gesellschafter A und H je zur Hälfte sind. Im Rahmen einer echten Betriebsaufspaltung war 1984 die B-GmbH (GmbH) gegründet worden, der die GbR seither als Besitzgesellschaft Betriebsgrundstücke und die Geschäftsausstattung verpachtet. Die Anteile an der GmbH standen je zur Hälfte A und H zu und waren in den Bilanzen der Klägerin aktiviert.
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