BayObLG - Beschluss vom 27.03.2001
1Z BR 130/00
Normen:
BGB § 133, § 140, § 2247, § 2265, § 2267 ;
Vorinstanzen:
LG Weiden, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 748/00
AG Weiden i.d. OPf. VI.0482/00,

Testaments von Nichtehegatten

BayObLG, Beschluss vom 27.03.2001 - Aktenzeichen 1Z BR 130/00

DRsp Nr. 2001/7846

Testaments von Nichtehegatten

»1. Zur Würdigung eines in der Form des § 2267 BGB abgefassten Testaments von Nichtehegatten als Einzeltestament.2. Zur Auslegung eines Testaments, das die Formulierung "Sollte uns beiden ein Unglück zustoßen" enthält.«

Normenkette:

BGB § 133, § 140, § 2247, § 2265, § 2267 ;

Gründe:

I.

Der am 11.6.2000 im Alter von 64 Jahren verstorbene Erblasser war seit 1975 geschieden und hinterließ den Beteiligten zu 1 als einziges Kind. Seine langjährige Lebensgefährtin, die Mutter der Beteiligten zu 2, verstarb fünf Tage vor dem Erblasser an ihrem 86. Geburtstag.

Ein handschriftliches Testament vom 27.4.1989 hat folgenden Wortlaut:

"Mein letzter Wille.

Ich (Erblasser) bestimme, dass meine Lebensgefährtin M. Alleinerbin meines Ganzen Nachlasses ist. Bei meinem Ableben. Solte uns beiden ein Unglück mit tödlichem Ausgang zustoßen, so setzen wir die Tochter W. (Beteiligte zu 2) ein. Des gesamten Nachlasses einschließlich des ganzen Inventare der Sparbücher, Sparverträge, Versicherung und Bankonto (... ). Sie ist auch für meine Feuer Bestattung zuständig.

(Name des Erblassers)

(Name der Lebensgefährtin).