I. Der Erblasser ist am 27.4.1994 im Alter von 79 Jahren verstorben. Er war seit 1974 mit der Beteiligten zu 1 verheiratet; die Ehegatten hatten Gütertrennung vereinbart. Aus seiner ersten Ehe hatte der Erblasser zwei Söhne, die 1947 bzw. 1950 geboren sind. Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind die Enkel des Erblassers.
Am 5.1.1994 haben die Ehegatten einen Erbvertrag geschlossen, der auszugsweise wie folgt lautet:
"3. Unser wesentliches Vermögen besteht aus dem von uns je zur Hälfte gehörenden Anwesens in R.; ich, der Ehemann, habe darüber hinaus weiteres Geldvermögen.
4. 1. a) Sterbe ich, der Ehemann, als erster, so ist meine Ehefrau meine Vorerbin, die von keinerlei Beschränkungen befreit ist (unbefreite Vorerbin).
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