I. Der Erblasser ist am 27.4.1994 im Alter von 79 Jahren verstorben. Er war seit 1974 mit der Beteiligten zu 1 verheiratet; die Ehegatten hatten Gütertrennung vereinbart. Aus seiner ersten Ehe hatte der Erblasser zwei Söhne, die 1947 bzw. 1950 geboren sind. Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind die Enkel des Erblassers.
Am 5.1.1994 haben die Ehegatten einen Erbvertrag geschlossen, der auszugsweise wie folgt lautet:
"3. Unser wesentliches Vermögen besteht aus dem von uns je zur Hälfte gehörenden Anwesens in R.; ich, der Ehemann, habe darüber hinaus weiteres Geldvermögen.
4. 1. a) Sterbe ich, der Ehemann, als erster, so ist meine Ehefrau meine Vorerbin, die von keinerlei Beschränkungen befreit ist (unbefreite Vorerbin).
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|