Die Parteien, deren Väter Brüder sind, leben im Beitrittsgebiet im gleichen Ort. Sie streiten um ein Hausgrundstück in ihrem Wohnort, das ihren verstorbenen Großeltern väterlicherseits gehört hat.
Die Großeltern errichteten am 14. Juni 1987 gemeinsam ein Testament. Danach sollte die Klägerin das Hausgrundstück bekommen, während die übrigen landwirtschaftlichen Grundstücke anderweitig auf Söhne und Enkel verteilt wurden. Weiter heißt es im Testament:
Das nach dem Tode des Letztlebenden vorhandene Guthaben bekommt zur Hälfte unser Sohn H. E., zur Hälfte (die Klägerin), die dafür die Pflege des Letztlebenden im Krankheitsfall übernimmt.
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