Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Einziehung des Erbscheins des Amtsgerichts Hagen vom 13. Juli 2015 an die Amtsrichterin/den Amtsrichter des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Hagen zurückverwiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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