Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.12.2016 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
2.Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses und das angefochtene Urteil, soweit es in Ziffer 4 die Belegvorlage bescheidet, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin verlangt als Pflichtteilsberechtigte die Vorlage von Belegen zur erteilten Auskunft.
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