FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.02.1999
4 K 2011/98
Fundstellen:
EFG 1999, 617
ZEV 1999, 243

Unechte Kettenschenkung oder unbenannte Zuwendung unter Ehegatten?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.1999 - Aktenzeichen 4 K 2011/98

DRsp Nr. 2001/3179

Unechte Kettenschenkung oder "unbenannte Zuwendung" unter Ehegatten?

Wird ein Vermögensgegenstand (hier: Kommanditanteil) zunächst schenkweise von einem Elternteil auf das Kind übertragen und leitet das Kind ihn unmittelbar durch eine sog. "unbenannte Zuwendung" an seinen Ehegatten weiter, liegt im allgemeinen keine unmittelbare Schenkung des Elternteils an den Ehegatten des Kindes vor. Dies gilt auch dann, wenn der Elternteil ausdrücklich seine Zustimmung zur Weiterleitung erteilt hat.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über eine Kettenschenkung.