OLG Koblenz - Urteil vom 17.12.2001
12 U 1334/01
Normen:
BGB § 85 § 88 ; StiftungsG RP § 18 ;
Fundstellen:
JR 2003, 21
NZG 2002, 135
ZEV 2002, 238

Veränderung des Eintritts der Rechtsgültigkeit einer Stiftungsauflösung durch einstweilige Verfügung

OLG Koblenz, Urteil vom 17.12.2001 - Aktenzeichen 12 U 1334/01

DRsp Nr. 2005/3770

Veränderung des Eintritts der Rechtsgültigkeit einer Stiftungsauflösung durch einstweilige Verfügung

»1. Grund für eine Eilverfügung zur einstweiligen Verhinderung des Eintritts der Rechtsgültigkeit einer Stiftungsauflösung besteht auch dann, wenn der Auflösungsbeschluss eine auflösende Bedingung zur Vermögensauskehrung für den Fall enthält, dass der Beschluss oder seine (beantragte) aufsichtsbehördliche Genehmigung durch rechtskräftiges Urteil für unwirksam erklärt oder aufgehoben werden. 2. Einem Destinatär steht ein klagbarer Anspruch auf satzungsgemäße Aufrechterhaltung einer unternehmensbezogenen Familienstiftung zu, wenn diese zu Gunsten des Destinatärs und seiner Nachkommen Unterstützungsanwartschaften sowie Mitbestimmungsrechte am Familienunternehmen begründet.