Der Antragsgegnerin wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Weimar vom 22. August 2011 -
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.814,67 € festgesetzt.
I.
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