I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit des in §
1. Die Beschwerdeführerin betrieb mit Unterstützung des Beschwerdeführers eine Hotelpension, in der sie über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren auf Dauer mindestens drei alte und pflegebedürftige Menschen betreute. Dafür erhielt sie von ihren Pflegegästen monatlich 5.000 DM. Mit Wissen der Beschwerdeführer errichtete einer ihrer Pflegegäste im Jahre 1988 ein handschriftliches Testament, in dem er die Beschwerdeführer zu ihren Erben einsetzte. Nach dem Tod der Erblasserin beantragten die Beschwerdeführer die Erteilung eines Erbscheins.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|