OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 20.04.2012 4 A 2005/10
Normen:
BGB a.F. § 197; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1, 2; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1; VwVfG § 49a Abs. 3 S. 1, 2;
Verjährung von Ansprüchen auf Überzahlungszinsen im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesmitteln für den Bau einer Kläranlage
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.04.2012 - Aktenzeichen 4 A 2005/10
DRsp Nr. 2012/9504
Verjährung von Ansprüchen auf Überzahlungszinsen im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesmitteln für den Bau einer Kläranlage
1.Vermögensrechtliche Ansprüche öffentlich-rechtlicher Rechtsträger unterliegen der Verjährung, wie die Regelung des § 53VwVfG NRW über die Hemmung bzw. - in der früheren Fassung - über die Unterbrechung der Verjährung zeigt.2.Soweit spezialgesetzliche Vorschriften fehlen und auch keine sachnäheren öffentlich-rechtlichen Vorschriften - insbesondere die Abgabenordnung für den Bereich der Abgabenerhebung - für eine Analogie in Betracht kommen, finden auf die Verjährung öffentlich-rechtlicher Vermögensansprüche die §§ 195 ff. BGB entsprechende Anwendung. Hiervon ausgehend sind Zinsansprüche aus öffentlichem Recht, so auch der Anspruch aus § 49 a Abs. 3VwVfG NRW, nach ganz überwiegender Auffassung einer kurzen Verjährungsfrist unterworfen, die bei Anwendung des BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung vier Jahre betrug (§ 197BGB a.F. analog) und bei Anwendung des BGB in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung drei Jahre beträgt (§ 195BGB analog).3.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Erbrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.