BayObLG - Beschluss vom 31.05.2001
1Z BR 3/01
Normen:
BGB § 2077 ;
Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2002, 50
Vorinstanzen:
LG Kempten (Allgäu) 4 T 753/00 ,
AG Lindau (Bodensee) VI 124/97 ,

Verlöbnis ohne Eheversprechen

BayObLG, Beschluss vom 31.05.2001 - Aktenzeichen 1Z BR 3/01

DRsp Nr. 2001/11135

Verlöbnis ohne Eheversprechen

»Ein eheähnliches Verhältnis von Mann und Frau, dem ein auf die Begründung einer dauernden ehelichen Lebensgemeinschaft gerichtetes ernstliches Eheversprechen nicht zugrunde liegt, ist auch dann kein Verlöbnis im Sinne des § 2077 Abs. 2 BGB, wenn sich die Partner als "Verlobte" bezeichnet haben.«

Normenkette:

BGB § 2077 ;

Gründe

I.

Der Erblasser ist im Alter von 86 Jahren verstorben. Er war verheiratet mit der 1977 vorverstorbenen H. Aus dieser Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, der nachverstorbene Beteiligte zu 1, an dessen Stelle dessen Erben getreten sind, und die Beteiligte zu 2.

Ein handschriftliches Testament des Erblassers vom 26.7.1981 hat folgenden Wortlaut:

Mein letzter Wille!

Nach meinem Tode sollen meine Tochter... (Beteiligte zu 2) und meine Lebensgefährtin... (Beteiligte zu 3) meinen Nachlass erben. Mein Sohn ... (Beteiligter zu 1) enterbe ich, weil er mich geschlagen hat.

Berlin, d. 26. Juli 1981

Ein weiteres handschriftliches Testament hat der Erblasser im Juni 1988 verfasst. Es lautet wie folgt:

Testament