I.
Der Erblasser ist im Alter von 86 Jahren verstorben. Er war verheiratet mit der 1977 vorverstorbenen H. Aus dieser Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, der nachverstorbene Beteiligte zu 1, an dessen Stelle dessen Erben getreten sind, und die Beteiligte zu 2.
Ein handschriftliches Testament des Erblassers vom 26.7.1981 hat folgenden Wortlaut:
Mein letzter Wille!
Nach meinem Tode sollen meine Tochter... (Beteiligte zu 2) und meine Lebensgefährtin... (Beteiligte zu 3) meinen Nachlass erben. Mein Sohn ... (Beteiligter zu 1) enterbe ich, weil er mich geschlagen hat.
Berlin, d. 26. Juli 1981
Ein weiteres handschriftliches Testament hat der Erblasser im Juni 1988 verfasst. Es lautet wie folgt:
Testament
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