Die Klägerin verlangt in dieser Nachlassangelegenheit von den Beklagten die Einwilligung zur Auszahlung eines hinterlegten Geldbetrages an sich.
Die Klägerin ist Testamentsvollstreckerin des Nachlasses der im Jahre 1998 verstorbenen R. M..
Die verstorbene R. M. war Ehefrau des vorverstorbenen P. M., der mit einem Anteil von 25% Mitglied einer Erbengemeinschaft nach seiner zunächst verstorbenen Schwester war, zu deren Nachlass ein Hausgrundstück in Köln gehörte. Die Beklagten sind die übrigen Mitglieder dieser Erbengemeinschaft bzw. deren Erben.
In seinem Testament vom 09.10.1978 setzte P. M. seine Frau R. M. als Alleinerbin ein. Das Testament hat insoweit folgenden Wortlaut:
Ich, P. M., geboren am ..., setze meine Ehefrau R. M., geborene S., geboren am ..., zur Alleinerbin meines Vermögens ein. Mit ihrem Tod soll ihr Anteil an dem Hause in Köln, M...straße ..., an die Linie M. fallen. ...".
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|