BFH - Urteil vom 29.11.2001
IV R 66/99
Normen:
FGO § 68 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 524

Verpflichtungsklage; § 68 FGO

BFH, Urteil vom 29.11.2001 - Aktenzeichen IV R 66/99

DRsp Nr. 2002/2283

Verpflichtungsklage; § 68 FGO

Nach der Rspr. des BFH findet § 68 FGO a.F. auch auf die Verpflichtungsklage entsprechende Anwendung.

Normenkette:

FGO § 68 ;

Gründe:

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), zur Einkommensteuer zusammenveranlagte, in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten, haben ihren Wohnsitz im Kreis A. Als Eigentümer zweier im Finanzamtsbezirk A belegener land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind sie bei der landwirtschaftlichen Alterskasse und bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft pflichtversichert.