I.
1) Nach den vom Amtsgericht im Einzelnen unter Bezugnahme auf die Auskünfte der Versorgungsträger dargelegten, vom Senat überprüften und von den Verfahrensbeteiligten nicht angegriffenen Feststellungen haben die Parteien in der Ehezeit (01.12.1994 bis 30.11.2005; §
Antragsteller (Ehemann; geb. 1959):
Ärzteversorgung W... (Beteiligte zu 2)) 1.017,62 EUR,
Kirchliche Zusatzversorgung (Beteiligte zu 3)) 585,42 EUR
(im Urteil des Amtsgerichts irrtümlich mit 584,42 EUR angegeben).
Antragsgegnerin (Ehefrau; geb. 1967):
Rentenanwartschaften (Beteiligte zu 1)) 253,02 EUR,
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (Kommunale
Versorgungskassen für W...; Beteiligte zu 4)) 84,24 EUR.
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