Die Kläger begehren die Feststellung, dass die Erteilung einer Vollstreckungsklausel zu einem Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, aus dem sie gegen die Beklagten als Erben ihres früheren Mandanten vollstrecken wollen, zulässig ist.
Die Kläger vertraten den Sohn der Beklagten in einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.10 K 5195/94), aus dem eine Honorarforderung gegen den Sohn der Beklagten entstanden ist, die mit Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 06.06.1997 auf 2.751,02 DM mit 4 % Zinsen seit 17.04.1997 festgesetzt wurde.
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