Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Laufen - Grundbuchamt - vom 14. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 130.215 € festgesetzt.
I.
Der gegenständliche Eintragungsantrag betrifft vier Teileigentumsgrundbücher.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|