Die Beschwerde der Antragstellerin vom 04. April 2013 gegen den Beschluss des Nachlassgerichts vom 20. Februar 2013 wird auf ihre Kosten bei einem Beschwerdewert von 18.918,17 € zurückgewiesen.
I.
Die Antragsteller wendet sich mit ihrer am 05. April 2013 beim Nachlassgericht eingegangenen Beschwerde gegen den ihrem Verfahrensbevollmächtigten am 04. März 2013 zugestellten Beschluss, mit dem das Nachlassgericht ihren Antrag auf Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers zurückgewiesen hat.
Die Antragstellerin ist der Ansicht, der letztwilligen Verfügung der Erblasserin sei ein Ersuchen an das Nachlassgericht, bei Wegfall des benannten Testamentsvollstreckers vor Abschluss der Testamentsvollstreckeraufgaben einen Ersatzvollstrecker zu benennen, jedenfalls durch Auslegung zu entnehmen.
II.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|