Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Bremen vom 8.07.2020 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 350.000,00 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Erteilung eines sog. quotenlosen Erbscheins.
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