1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.02.2021, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervenientin zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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