Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bremen vom 21. Oktober 2014 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 10. Juni 2014 aufgehoben, soweit die Betreuung die Befugnis zum Vollmachtwiderruf enthält.
Im Übrigen wird die Sache zur weiteren Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
I.
Die Betroffene wendet sich gegen die Anordnung einer Kontrollbetreuung.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|