Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Transplantationsgesetz
BVerfG, Beschluß vom 18.02.1999 - Aktenzeichen 1 BvR 2156/98
DRsp Nr. 2006/12017
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Transplantationsgesetz
Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, daß der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist.
1. Die Beschwerdeführer wenden sich unmittelbar gegen § 4 des Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) vom 5. November 1997 (BGBl I S. 2631). Zur Begründung führen sie aus:
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