BVerfG - Beschluss vom 18.02.1999 (1 BvR 80/99)
Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig ist. Dem Beschwerdeführer fehlt die erforderliche Beschwerdebefugnis (§ 90 Abs. 1 BVerfGG), da er [...]