Die Beteiligten A und C sind die Töchter der Erblasserin, der Beteiligte E ist ihr Enkelsohn.
Gemeinsam mit ihrem vorverstorbenen Ehemann Y errichtete die Erblasserin im Jahre 1984 ein gemeinschaftliches notarielles Testament (Bl. 61 ff d. Testamentsakte) , in dem sie unter Aufhebung früherer letztwilliger Verfügungen auszugsweise wie folgt testierten:
...
2. Für den Fall unseres Todes ordnen wir an:
2.1. Für den Fall, dass die Ehefrau X zuerst versterben sollte, sind deren Erben
- unsere Tochter A, geborene B zu 1/2,
- und unsere Tochter C, geborene B zu 1/2.
Der überlebende Ehemann Y erhält als Vermächtnis den lebenslänglichen Nießbrauch am gesamten Nachlass der Ehefrau X.
2.2. Für den Fall, dass der Ehemann Y zuerst versterben sollte, sollen dessen Erben sein
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