I.
Der 1991 im Alter von 77 Jahren verstorbene Erblasser war zweimal verheiratet. Aus der ersten - geschiedenen - Ehe entstammte sein Sohn A, der verheiratet war. Aus dieser Ehe entstammt der 1968 geborene Beteiligter zu 1. Nach Scheidung ging A seine zweite Ehe mit der Beteiligten zu 2 ein. Aus dieser Ehe entstammt die 1976 geborene B, die zusammen mit ihrem Vater A 1992 bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam.
Der Erblasser war in zweiter Ehe mit C verheiratet und lebte mit ihr seit Ende der 60er Jahre auf der Insel Ibiza/Spanien in einem Anwesen mit zwei Ferienhäusern, das ihnen je zur Hälfte gehörte. Beide Eheleute bezogen Rente. Die zweite Ehefrau des Erblassers C verstarb am 30.5.1990; der Erblasser meldete am 28.6.1990 unter der Adresse der Beteiligten zu 2 seinen Wohnsitz in München an.
Der Erblasser und seine zweite Ehefrau (im folgenden: die Eheleute) verfassten am 9.11.1979 folgende letztwillige Verfügung:
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