I.
Die Kläger verlangen als Erben und Erbeserben der früheren Eigentümerin, E... T..., von der beklagten BRD Wertersatz für die investiv veräußerten Flurstücke 51/5 und 53/2, der Flur 7, Gemarkung G..., welche Bestandteil der Gesamtliegenschaft "Haus P...", ... in S... sind.
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