BFH - Beschluß vom 02.09.1999
II B 130/97

Wertveränderungen bei Erwerb von Todes wegen

BFH, Beschluß vom 02.09.1999 - Aktenzeichen II B 130/97

DRsp Nr. 2000/551

Wertveränderungen bei Erwerb von Todes wegen

Für die für Erbschaftsteuerzwecke vorzunehmende Wertermittlung der Bereicherung ist der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgeblich, d.h. bei Erwerben von Todes wegen der Tod des Erblassers. Wertveränderungen nach diesem Stichtag sind auch bei einer zeitlichen Differenz von Stichtag und Zufluss nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für den Fall, in dem das Verfügungsrecht des Erben (z.B. infolge der Anordnung der Testamentsvollstreckung) beschränkt ist.

Gründe: