I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) --Herr K-- sowie seine Mutter --Frau K-- waren zu jeweils 25 v.H. am Kapital sowohl der A GmbH als auch der B GmbH beteiligt. Herr K war Alleinerbe seiner am 15. Oktober 1991 verstorbenen Mutter. Mit notariellem Vertrag vom 8. April 1992 veräußerte er sämtliche Anteilsrechte an den Kapitalgesellschaften.
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