BGH - Urteil vom 08.02.1993
II ZR 62/92
Normen:
ZPO § 86;
Fundstellen:
BGHR GmbHG § 68 Abs. 1 Liquidatoren 1
BGHR ZPO § 86 Prozeßfähigkeit 1
BGHZ 121, 263
DB 1993, 1868
GmbHR 1993, 508
JuS 1993, 774
KTS 1993, 391
MDR 1993, 1238
NJW 1993, 1654
ZIP 1993, 706

Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

BGH, Urteil vom 08.02.1993 - Aktenzeichen II ZR 62/92

DRsp Nr. 1993/2793

Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

»Eine vom Kläger wirksam erteilte Prozeßvollmacht wird gemäß § 86 ZPO durch den später eintretenden Verlust seiner Prozeßfähigkeit nicht berührt, und zwar unabhängig davon, ob diese Veränderung vor oder nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage stattfindet.«

Normenkette:

ZPO § 86;

Tatbestand:

Die Klägerin erhebt Zahlungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit der Beklagten, die gleichzeitig ihre Gesellschafterin ist. Die weiteren Geschäftsanteile an der Klägerin hält deren Liquidator M., der bis zur Liquidation auch deren alleiniger Geschäftsführer war. Die Liquidation beschlossen M. und die Beklagte als Gesellschafter am 30. April 1986; dabei wurden M. und der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beklagten, K., zu gesamtvertretungsberechtigten Liquidatoren bestellt. K. wurde mit Beschluß des Registergerichts vom 15. Juli 1987 abberufen, das am 7. Dezember 1989 den Steuerberater Dr. S. zum gesamtvertretungsberechtigten Mitliquidator bestellte. Beide Liquidatoren unterzeichneten am 14. Juni 1990 eine Prozeßvollmacht für Rechtsanwalt T., H., zur Führung des vorliegenden Rechtsstreits.