BGH - Urteil vom 17.02.1998
VI ZR 42/97
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 115
MDR 1998, 654
NJW 1998, 1784
VersR 1998, 716

Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation

BGH, Urteil vom 17.02.1998 - Aktenzeichen VI ZR 42/97

DRsp Nr. 1998/4803

Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation

»Unterzeichnet der Patient die ihm schon mehrere Tage vor der Operation überlassene Einwilligungserklärung erst auf dem Weg zum Operationssaal nach Verabreichung einer Beruhigungsspritze und dem Hinweis des Arztes, daß man die Operation andernfalls auch unterlassen könne, so ergibt sich hieraus keine wirksame Einwilligung in die Operation.«

Normenkette:

BGB § 823 ;

Tatbestand:

Die 1938 geborene Klägerin nimmt den Beklagten wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung auf Schadensersatz in Anspruch.