Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 16.03.2017 gegen den am 14.02.2017 erlassenen Beschluss der Richterin des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Köln vom 10.02.2017,
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.
I.
Am 10.10.2015 gegen 21:20 Uhr ist Herr X (Erblasser) in einem Krankenhaus in L (Q) verstorben. Der Erblasser war geschieden und hatte keine Kinder. Seine Eltern und seine 3 Brüder sind vorverstorben. Die Beteiligten zu 2) bis 10) sind seine Nichten und Neffen.
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